Gemeinsam gute Schule machen.

Häufig gestellte Fragen

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Mein Kind ist krank - Was nun?

Bei einem Krankheitsfall informieren Sie bitte die Schule möglichst vor Unterrichtsbeginn, spätestens jedoch bis 8.00 Uhr. Denken Sie auch daran ihr Kind vom Essen abzumelden.

Bei Infektionskrankheiten und dem Auftreten von Läusen informen Sie bitte die Schule.

Sportbefreiung

Schüler können aus gesundheitlichen Gründen vom Sport- und Schwimmunterricht befreit werden.

Eine zurückliegende Erkältung ist nicht zwingend ein Grund für eine Sportbefreiung. Sie können dem Sportlehrer dies schriftlich mitteilen, so dass dieser je nach Planung entscheiden kann und gegebenenfalls den Schüler von einzelnen Übungen, wie Ausdauertraining befreit.
Wenn ihr Kind längere Zeit nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen kann, ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Kann ich auch außerhalb der Ferien mit meinem Kind Urlaub machen bzw. mein Kind für einige Tage vom Unterricht befreien?

In dringenden Ausnahmefällen kann auf schriftlichen Antrag der Eltern ein Schüler beurlaubt werden.

Zuständig für die Entscheidung ist
1. der Klassenlehrer bei Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen,
2. der Schulleiter bei Beurlaubungen bis zu 15 Unterrichtstagen sowie bei Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien,
3. das Schulamt in den sonstigen Fällen.

(Grundlage: Thüringer Schulordnung)

Mein Kind möchte an der Schulspeisung teilnehmen. Was muss ich beachten?

Seit Oktober 2017 beliefert die Landfleischerei Thiem aus Heuthen die Theodor-Strom-Grundschule mit Essen. Ihr Kind kann zwischen zwei verschiedenen Menüs wählen. Das essen kostet 1,50€ pro Tag. Um die Organisation der Verpflegung zu erleichtern, wird ein internetbasiertes Bestell- und Bezahlsystem genutzt. Mehr Informationen für die Teilnahme am Essen finden Sie hier.

Ab wann wird mein Kind beaufsichtigt?

Ab 7.20Uhr wird Ihr Kind auf dem Schulhof beaufsichtigt. Dort stellen sich die Kinder entsprechend ihrer Klassen an. Wer eine Betreuung vor 7.20 Uhr benötigt, sollte sein Kind im Frühhort anmelden.

In den Hofpausen gibt es eine Pausenaufsicht für die Schüler. Zu den Abfahrtszeiten des Schulbusses steht eine Aufsicht in der Nähe des Bushaltestelle.

Wann kann ich mit Lehrern oder Erziehern sprechen?

Eltern haben das Recht sich regelmäßig über den Leistungsstand ihres Kindes zu informieren. Dazu finden zweimal im Schuljahr Elterngespräche statt. Sie werden über mögliche Termine von Klassenlehrer Ihres Kindes informiert.

Sollten Sie darüber hinaus ein Gespräch wünschen, sprechen Sie gerne die Kollegen an und bitten um einen Termin. Bitte nehmen Sie darauf Rücksicht, dass kurz vor dem Unterricht, während des Unterrichts, aber auch in den Pausen keine Zeit für Gespräche bleibt.

Die regulären Sprechzeiten, können Sie dieser Tabelle entnehmen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie sich trotz der Sprechzeiten bei den Lehrern anmelden, denn es können jederzeit andere Gespräche oder Vertretungsstunden anstehen.

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